Rechtsprechung
   VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,53693
VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218 (https://dejure.org/2014,53693)
VG München, Entscheidung vom 16.10.2014 - M 11 K 13.3218 (https://dejure.org/2014,53693)
VG München, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - M 11 K 13.3218 (https://dejure.org/2014,53693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,53693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich; topographische Besonderheit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
    Die Berücksichtigung solcher äußerlich erkennbarer Umstände kann dazu führen, dass der Bebauungszusammenhang im Einzelfall nicht am letzten Baukörper endet, sondern dass ihm ein oder auch mehrere unbebaute Grundstücke bis zu einer sich aus der örtlichen Situation ergebenden natürlichen Grenze zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, U. v. 12.12.1990 - 4 C 40/87 - juris Rn. 22; B. v. 18.6.1997 - 4 B 238/96 - juris Rn. 4).

    Wie bereits ausgeführt, können topographische Besonderheiten dazu führen, dass der Bebauungszusammenhang ausnahmsweise nicht hinter dem letzten Baukörper endet, wobei zu solchen Besonderheiten auch Straßen und Wege zählen (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 12.12.1990 - 4 C 40/87 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um noch als zusammenhängende Bebauung zu erscheinen, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG, U.v. 6.11.1968 - IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22; B.v. 15.9.2005 - 4 BN 37/05 - BRS 69 Nr. 95 m. w. N.).
  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um noch als zusammenhängende Bebauung zu erscheinen, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG, U.v. 6.11.1968 - IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22; B.v. 15.9.2005 - 4 BN 37/05 - BRS 69 Nr. 95 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
    Dafür spricht schon, dass es der Klägerin in erster Linie darum geht, eine Baugenehmigung ohne auflösende Bedingung und damit letztlich ein "Mehr" zu erhalten als ihr von der Behörde mit Bescheid vom ... Juni 2013 gewährt wurde (ebenso z. B. Eyermann/Happ, VwGO, 14. Aufl., § 42 Rn. 49; a. A. wohl BVerwG, z. B. U. v. 13.12.2000 - 6 C 5/00 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
    Die Berücksichtigung solcher äußerlich erkennbarer Umstände kann dazu führen, dass der Bebauungszusammenhang im Einzelfall nicht am letzten Baukörper endet, sondern dass ihm ein oder auch mehrere unbebaute Grundstücke bis zu einer sich aus der örtlichen Situation ergebenden natürlichen Grenze zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, U. v. 12.12.1990 - 4 C 40/87 - juris Rn. 22; B. v. 18.6.1997 - 4 B 238/96 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

    Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
    Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen (BVerwG, U.v. 12.6.1970 - IV C 77.68 - BVerwGE 35, 256) - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (BVerwG, U.v. 12.10.1973 - IV C 3.72 - DVBl. 1974, 238).
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
    Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen (BVerwG, U.v. 12.6.1970 - IV C 77.68 - BVerwGE 35, 256) - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (BVerwG, U.v. 12.10.1973 - IV C 3.72 - DVBl. 1974, 238).
  • BVerwG, 11.06.1992 - 4 B 88.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
    Das ergibt sich grundsätzlich schon daraus, dass es für die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich auf die formalen Grundstücksgrenzen nicht entscheidend ankommt (z. B. BVerwG, B. v. 11.06.1992 - 4 B 88/92 - juris Rn. 5 m. w. N.), so dass selbst bei einem einheitlichen Grundstück ein Teil im Innenbereich, der andere Teil dagegen im Außenbereich liegen kann.
  • VG München, 14.02.2002 - M 11 K 01.3134
    Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
    Im Westen grenzt die Fläche an ein Gebiet an, das bereits im Urteil vom 14. Februar 2002 im Verfahren M 11 K 01.3134 als Innenbereichslage mit dem Charakter eines faktischen Gewerbegebiets eingestuft worden ist (vgl. Seite 9 unten/10 oben des Urteils, abgeheftet unter Bl. 65 ff. d. A.).
  • VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2179

    Erschließungsbeitrag bei in den Außenbereich hineinragenden Grundstücksteilen

    Vorliegend ist jedoch maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Bahnlinie nicht unerheblich tiefer als das streitgegenständliche Grundstück liegt und es sich nur um eine einspurige Bahnlinie ohne Lärmschutzwall- oder -wand handelt (vgl. VGH München, U.v. 9.9.2015 - B 15.251 - juris: Auch eine Bahnlinie mit Lärmschutzwand hat nicht in jedem Fall trennende Wirkung; VG München, U.v. 16.10.2014 - M 11 K 13.3218 - juris: Trennende Wirkung angenommen für mehrgleisige Bahnlinie mit Lärmschutzwand).
  • VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2413

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen die Festsetzung eines Erschließungsbeitrages

    Vorliegend ist jedoch maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Bahnlinie nicht unerheblich tiefer als das streitgegenständliche Grundstück liegt und es sich nur um eine einspurige Bahnlinie ohne Lärmschutzwall- oder -wand handelt (vgl. VGH München, U.v. 9.9.2015 - B 15.251 - juris: Auch eine Bahnlinie mit Lärmschutzwand hat nicht in jedem Fall trennende Wirkung; VG München, U.v. 16.10.2014 - M 11 K 13.3218 - juris: Trennende Wirkung angenommen für mehrgleisige Bahnlinie mit Lärmschutzwand).
  • VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2412

    Erschließungsbeitrag - Übergang Innenbereichsgrundstück in Außenbereich

    Vorliegend ist jedoch maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Bahnlinie nicht unerheblich tiefer als das streitgegenständliche Grundstück liegt und es sich nur um eine einspurige Bahnlinie ohne Lärmschutzwall- oder -wand handelt (vgl. VGH München, U.v. 9.9.2015 - B 15.251 - juris: Auch eine Bahnlinie mit Lärmschutzwand hat nicht in jedem Fall trennende Wirkung; VG München, U.v. 16.10.2014 - M 11 K 13.3218 - juris: Trennende Wirkung angenommen für mehrgleisige Bahnlinie mit Lärmschutzwand).
  • VG München, 16.10.2014 - M 11 K 14.199

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Topographische Besonderheiten;

    Insofern wird auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München mit dem Aktenzeichen M 11 K 13.3218 Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht