Rechtsprechung
VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich; topographische Besonderheit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm
Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
Die Berücksichtigung solcher äußerlich erkennbarer Umstände kann dazu führen, dass der Bebauungszusammenhang im Einzelfall nicht am letzten Baukörper endet, sondern dass ihm ein oder auch mehrere unbebaute Grundstücke bis zu einer sich aus der örtlichen Situation ergebenden natürlichen Grenze zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, U. v. 12.12.1990 - 4 C 40/87 - juris Rn. 22;… B. v. 18.6.1997 - 4 B 238/96 - juris Rn. 4).Wie bereits ausgeführt, können topographische Besonderheiten dazu führen, dass der Bebauungszusammenhang ausnahmsweise nicht hinter dem letzten Baukörper endet, wobei zu solchen Besonderheiten auch Straßen und Wege zählen (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 12.12.1990 - 4 C 40/87 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um noch als zusammenhängende Bebauung zu erscheinen, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG, U.v. 6.11.1968 - IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22; B.v. 15.9.2005 - 4 BN 37/05 - BRS 69 Nr. 95 m. w. N.). - BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05
Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines …
Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um noch als zusammenhängende Bebauung zu erscheinen, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG, U.v. 6.11.1968 - IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22; B.v. 15.9.2005 - 4 BN 37/05 - BRS 69 Nr. 95 m. w. N.).
- BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00
Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in …
Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
Dafür spricht schon, dass es der Klägerin in erster Linie darum geht, eine Baugenehmigung ohne auflösende Bedingung und damit letztlich ein "Mehr" zu erhalten als ihr von der Behörde mit Bescheid vom ... Juni 2013 gewährt wurde (…ebenso z. B. Eyermann/Happ, VwGO, 14. Aufl., § 42 Rn. 49; a. A. wohl BVerwG, z. B. U. v. 13.12.2000 - 6 C 5/00 - juris Rn. 13). - BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96
Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang …
Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
Die Berücksichtigung solcher äußerlich erkennbarer Umstände kann dazu führen, dass der Bebauungszusammenhang im Einzelfall nicht am letzten Baukörper endet, sondern dass ihm ein oder auch mehrere unbebaute Grundstücke bis zu einer sich aus der örtlichen Situation ergebenden natürlichen Grenze zuzuordnen sind (…vgl. BVerwG, U. v. 12.12.1990 - 4 C 40/87 - juris Rn. 22; B. v. 18.6.1997 - 4 B 238/96 - juris Rn. 4). - BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68
Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des …
Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen (BVerwG, U.v. 12.6.1970 - IV C 77.68 - BVerwGE 35, 256) - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (BVerwG, U.v. 12.10.1973 - IV C 3.72 - DVBl. 1974, 238). - BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72
Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze …
Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen (BVerwG, U.v. 12.6.1970 - IV C 77.68 - BVerwGE 35, 256) - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (BVerwG, U.v. 12.10.1973 - IV C 3.72 - DVBl. 1974, 238). - BVerwG, 11.06.1992 - 4 B 88.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
Das ergibt sich grundsätzlich schon daraus, dass es für die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich auf die formalen Grundstücksgrenzen nicht entscheidend ankommt (z. B. BVerwG, B. v. 11.06.1992 - 4 B 88/92 - juris Rn. 5 m. w. N.), so dass selbst bei einem einheitlichen Grundstück ein Teil im Innenbereich, der andere Teil dagegen im Außenbereich liegen kann. - VG München, 14.02.2002 - M 11 K 01.3134
Auszug aus VG München, 16.10.2014 - M 11 K 13.3218
Im Westen grenzt die Fläche an ein Gebiet an, das bereits im Urteil vom 14. Februar 2002 im Verfahren M 11 K 01.3134 als Innenbereichslage mit dem Charakter eines faktischen Gewerbegebiets eingestuft worden ist (vgl. Seite 9 unten/10 oben des Urteils, abgeheftet unter Bl. 65 ff. d. A.).
- VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2179
Erschließungsbeitrag bei in den Außenbereich hineinragenden Grundstücksteilen
Vorliegend ist jedoch maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Bahnlinie nicht unerheblich tiefer als das streitgegenständliche Grundstück liegt und es sich nur um eine einspurige Bahnlinie ohne Lärmschutzwall- oder -wand handelt (vgl. VGH München, U.v. 9.9.2015 - B 15.251 - juris: Auch eine Bahnlinie mit Lärmschutzwand hat nicht in jedem Fall trennende Wirkung; VG München, U.v. 16.10.2014 - M 11 K 13.3218 - juris: Trennende Wirkung angenommen für mehrgleisige Bahnlinie mit Lärmschutzwand). - VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2413
Teilweise erfolgreiche Klage gegen die Festsetzung eines Erschließungsbeitrages …
Vorliegend ist jedoch maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Bahnlinie nicht unerheblich tiefer als das streitgegenständliche Grundstück liegt und es sich nur um eine einspurige Bahnlinie ohne Lärmschutzwall- oder -wand handelt (vgl. VGH München, U.v. 9.9.2015 - B 15.251 - juris: Auch eine Bahnlinie mit Lärmschutzwand hat nicht in jedem Fall trennende Wirkung; VG München, U.v. 16.10.2014 - M 11 K 13.3218 - juris: Trennende Wirkung angenommen für mehrgleisige Bahnlinie mit Lärmschutzwand). - VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2412
Erschließungsbeitrag - Übergang Innenbereichsgrundstück in Außenbereich
Vorliegend ist jedoch maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Bahnlinie nicht unerheblich tiefer als das streitgegenständliche Grundstück liegt und es sich nur um eine einspurige Bahnlinie ohne Lärmschutzwall- oder -wand handelt (vgl. VGH München, U.v. 9.9.2015 - B 15.251 - juris: Auch eine Bahnlinie mit Lärmschutzwand hat nicht in jedem Fall trennende Wirkung; VG München, U.v. 16.10.2014 - M 11 K 13.3218 - juris: Trennende Wirkung angenommen für mehrgleisige Bahnlinie mit Lärmschutzwand). - VG München, 16.10.2014 - M 11 K 14.199
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Topographische Besonderheiten; …
Insofern wird auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München mit dem Aktenzeichen M 11 K 13.3218 Bezug genommen.